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Allgemeine Geschäftsbedingungen-Standard Trading Conditions

Internationale Fahrzeugtransporte Eingeschränkte Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vollständigen Bedingungen setzen sich aus den folgenden Punkten zusammen:

  1. BRITISH INTERNATIONAL FREIGHT ASSOCIATION (BIFA) STANDARD TRADING CONDITIONS 2021 EDITION, © BIFA 2021 – (Begriffe 1 – 28)
  2. Zusätzliche Bedingungen in Bezug auf Fahrzeuge, Maschinen und Ausrüstung (Klauseln 1 – 18)

BRITISH INTERNATIONAL FREIGHT ASSOCIATION (BIFA) STANDARD HANDELSBEDINGUNGEN2021 EDITION, © BIFA 2021

DER KUNDE WIRD AUF BESTIMMTE KLAUSELN IN DIESEM VERTRAG HINGEWIESEN, DIE DIE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS AUSSCHLIESSEN ODER EINSCHRÄNKEN, SOWIE AUF DIE KLAUSELN, DIE DEN KUNDEN VERPFLICHTEN, DAS UNTERNEHMEN UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN ZU ENTSCHÄDIGEN, SOWIE AUF DIE KLAUSELN, DIE EINE ZEITLICHE BEGRENZUNG VORSEHEN, UND AUF DIE KLAUSELN, DIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSSTELLUNG EINER EFFEKTIVEN GÜTERVERSICHERUNG BEFASSEN, NÄMLICH DIE KLAUSELN 7, 8, 10, 11(A) und 11(B) 12-14 EINSCHLIESSLICH, 18-20 EINSCHLIESSLICH, und 24-27 EINSCHLIESSLICH. DER KUNDE WIRD AUCH AUF KLAUSEL 28 HINGEWIESEN, DIE UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN EIN SCHIEDSGERICHT ERMÖGLICHT Alle Überschriften sind indikativ und sind nicht Teil dieser Bedingungen DEFINITIONEN UND ANWENDUNG

In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter die folgende Bedeutung:-

“Unternehmen” das BIFA-Mitglied, das unter diesen Bedingungen handelt
“Empfänger” die Person, an die die Waren versandt werden
“Kunde” jede Person, auf deren Wunsch oder in deren Namen das Unternehmen Geschäfte tätigt oder Beratung, Informationen oder Dienstleistungen anbietet
“Direkter Zollagent” das Unternehmen, das im Namen und im Auftrag des Kunden und/oder Eigentümers bei H.M. Revenue and Customs (“HMRC”) im Sinne des Taxation (Cross Border Trade) Act 2018, Klausel 21.1(a), oder in der jeweils gültigen Fassung handelt
“Waren” die Fracht, auf die sich ein Geschäft gemäß diesen Bedingungen bezieht
“Person” natürliche Person(en) oder eine oder mehrere juristische Personen
“LMAA” die London Maritime Arbitrators Association
“SZR” sind Sonderziehungsrechte gemäß der Definition des Internationalen Währungsfonds
“Transporteinheit” Verpackungskiste, Paletten, Container, Anhänger, Tankwagen oder jede andere Vorrichtung, die für und in Verbindung mit der Beförderung von Waren auf dem Land-, See- oder Luftweg verwendet wird
“Eigentümer” der Eigentümer der Waren oder der Transporteinheit und jede andere Person, die ein Interesse an ihnen hat oder haben könnte

2(A) Vorbehaltlich des nachstehenden Unterabsatzes (B) unterliegen alle Aktivitäten der Gesellschaft im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ob unentgeltlich oder nicht, diesen Bedingungen. (B) Wenn eine Gesetzgebung, einschließlich Verordnungen und Richtlinien, zwingend auf ein bestimmtes Geschäft anwendbar ist, sind diese Bedingungen in Bezug auf dieses Geschäft so zu verstehen, dass sie dieser Gesetzgebung unterliegen, und nichts in diesen Bedingungen ist als Verzicht des Unternehmens auf eines seiner Rechte oder Immunitäten oder als Erhöhung seiner Verantwortlichkeiten oder Haftungen gemäß dieser Gesetzgebung auszulegen, und wenn ein Teil dieser Bedingungen in irgendeinem Ausmaß gegen diese Gesetzgebung verstößt, wird dieser Teil in Bezug auf dieses Geschäft in diesem Ausmaß außer Kraft gesetzt und nicht weiter. 3 Der Kunde garantiert, dass er entweder der Eigentümer oder der bevollmächtigte Vertreter des Eigentümers ist und dass er diese Bedingungen nicht nur für sich selbst, sondern auch als Vertreter des Eigentümers und in dessen Namen akzeptiert. Das Unternehmen 4(A) Vorbehaltlich der nachstehenden Klauseln 11 und 12 ist die Gesellschaft berechtigt, einzelne oder alle Dienstleistungen als Vermittler zu beschaffen oder diese Dienstleistungen als Auftraggeber zu erbringen. (B) Die Gesellschaft behält sich die volle Freiheit in Bezug auf die Mittel, den Weg und das Verfahren vor, die bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Geschäften, die gemäß diesen Bedingungen durchgeführt werden, zu befolgen sind. 5 Wenn die Gesellschaft als Auftraggeber Dienstleistungen in Auftrag gibt, steht es ihr völlig frei, diese Dienstleistungen selbst zu erbringen oder sie ganz oder teilweise zu beliebigen Bedingungen an Unterauftragnehmer zu vergeben. 6(A) Wenn das Unternehmen als Vertreter im Namen des Kunden handelt, ist das Unternehmen berechtigt, und der Kunde ermächtigt das Unternehmen hiermit ausdrücklich, alle Verträge im Namen des Kunden abzuschließen, die zur Erfüllung der Anweisungen des Kunden notwendig oder wünschenswert sind, unabhängig davon, ob diese Verträge den Geschäftsbedingungen der Parteien unterliegen, mit denen diese Verträge geschlossen werden, oder nicht. (B) Das Unternehmen muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung durch den Kunden einen Nachweis über jeden Vertrag erbringen, den es als Vertreter für den Kunden abgeschlossen hat. Sofern die Firma der Verpflichtung zur Vorlage eines solchen Nachweises nicht nachkommt, wird davon ausgegangen, dass sie mit dem Kunden einen Vertrag als Auftraggeber für die Ausführung der Anweisungen des Kunden geschlossen hat. 7 Bei allen Geschäften mit dem HMRC für und im Namen des im Vereinigten Königreich ansässigen Kunden und/oder Eigentümers gilt das Unternehmen als ernannt und ordnungsgemäß bevollmächtigt, ausschließlich als direkter Zollvertreter zu handeln und Zollerklärungen im Namen des Kunden (Auftraggebers) als dessen “direkter Vertreter” abzugeben. 8(A) Vorbehaltlich des nachstehenden Unterabsatzes (B) hat das Unternehmen: (i) ein allgemeines Pfandrecht an allen Waren und Dokumenten in Bezug auf Waren, die sich in seinem Besitz, Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befinden, für alle Beträge, die dem Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt vom Kunden und/oder Eigentümer geschuldet werden, unabhängig davon, ob es sich um Waren handelt, die dem Kunden oder Eigentümer gehören, oder um Dienstleistungen, die vom Unternehmen oder in seinem Namen erbracht wurden. (ii) ist nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von mindestens 21 Tagen berechtigt, diese Waren oder Dokumente als Vertreter und auf Kosten des Kunden zu verkaufen oder zu veräußern oder mit ihnen zu handeln und den Erlös für die Zahlung dieser Beträge zu verwenden; (iii) ist nach Rechnungslegung gegenüber dem Kunden für den nach Zahlung der dem Unternehmen geschuldeten Beträge verbleibenden Saldo und für die Kosten des Verkaufs und/oder der Veräußerung und/oder des Handels von jeglicher Haftung in Bezug auf die Waren oder Dokumente befreit. (B) Wenn die Waren verderben oder sich verschlechtern, hat das Unternehmen das Recht, die Waren zu verkaufen oder zu veräußern oder mit ihnen zu handeln, sobald der Betrag fällig wird, der dem Unternehmen geschuldet wird, vorausgesetzt, das Unternehmen unternimmt angemessene Schritte, um den Kunden von seiner Absicht, die Waren zu verkaufen oder zu veräußern, in Kenntnis zu setzen, bevor es dies tut. 9 Das Unternehmen ist berechtigt, alle Maklergebühren, Provisionen, Zulagen und sonstigen Vergütungen, die üblicherweise von Spediteuren einbehalten oder an diese gezahlt werden, einzubehalten und zu erhalten. 10(A) Nimmt der Kunde, der Empfänger oder der Eigentümer der Waren die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort an, ist das Unternehmen berechtigt, die Waren oder Teile davon auf alleiniges Risiko des Kunden, des Empfängers oder des Eigentümers zu lagern, woraufhin die Haftung des Unternehmens in Bezug auf die Waren oder den Teil der Waren, der wie oben beschrieben gelagert wird, vollständig erlischt. Die eventuelle Haftung des Unternehmens in Bezug auf eine solche Lagerung wird durch diese Bedingungen geregelt. Alle Kosten, die dem Unternehmen durch die Nichtabnahme der Lieferung entstehen, gelten als verdiente Frachtkosten, die auf Verlangen vom Kunden zu zahlen sind. (B) Das Unternehmen ist berechtigt, auf Kosten des Kunden über die Ware zu verfügen oder mit ihr zu handeln (durch Verkauf oder auf andere Weise, wie es unter den gegebenen Umständen angemessen ist):- (i) nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden mit einer Frist von mindestens 21 Tagen oder (wenn der Kunde nicht ausfindig gemacht werden kann und angemessene Anstrengungen unternommen wurden, um alle Parteien zu kontaktieren, von denen das Unternehmen vernünftigerweise annimmt, dass sie ein Interesse an den Waren haben) ohne vorherige Benachrichtigung über alle Waren zu verfügen, die sich seit 60 Tagen im Besitz des Unternehmens befinden und die nicht wie angewiesen geliefert werden können; (ii) ohne Vorankündigung alle Waren, die verdorben sind, sich verschlechtert oder verändert haben oder bei denen die unmittelbare Gefahr besteht, dass dies in einer Weise geschieht, die zu Verlusten oder Schäden für das Unternehmen oder Dritte geführt hat oder von der vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt. 11(A) Es werden keine Versicherungen abgeschlossen, es sei denn, dies geschieht gemäß und in Übereinstimmung mit klar formulierten Anweisungen, die der Kunde schriftlich erteilt hat und die von der Gesellschaft schriftlich akzeptiert wurden, und alle von der Gesellschaft abgeschlossenen Versicherungen unterliegen den üblichen Ausnahmen und Bedingungen der Policen der Versicherer oder Versicherer, die das Risiko übernehmen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, eine gesonderte Versicherung für die Waren abzuschließen, sondern kann diese in einer offenen oder allgemeinen Police des Unternehmens deklarieren. (B) Soweit das Unternehmen dem Abschluss einer Versicherung zustimmt, handelt das Unternehmen ausschließlich als Vertreter des Kunden, und die Haftungsbeschränkungen gemäß Klausel 26(A) dieser Bedingungen gelten nicht für die Verpflichtungen des Unternehmens gemäß Klausel 11. 12(A) Mit Ausnahme von Sondervereinbarungen, die zuvor schriftlich von einem hierzu bevollmächtigten Mitarbeiter des Unternehmens getroffen wurden oder die gemäß oder unter den Bedingungen eines vom Unternehmen unterzeichneten gedruckten Dokuments erfolgen, werden Anweisungen bezüglich der Lieferung oder Freigabe der Waren unter bestimmten Umständen (wie z.B., aber nicht ausschließlich, gegen Zahlung oder gegen Übergabe eines bestimmten Dokuments) vom Unternehmen nur als Vertreter des Kunden akzeptiert, wenn das Unternehmen Dritte mit der Erfüllung der Anweisungen beauftragen muss. (B) Trotz der Annahme von Anweisungen des Kunden durch die Gesellschaft zur Einziehung von Frachten, Zöllen, Gebühren, Abgaben oder sonstigen Kosten vom Empfänger oder einer anderen Person bleibt der Kunde nach Erhalt eines Nachweises über eine ordnungsgemäße Forderung durch die Gesellschaft und bei fehlendem Nachweis der Zahlung (aus welchem Grund auch immer) durch den Empfänger oder eine andere Person für diese Frachten, Zölle, Gebühren, Abgaben oder sonstigen Kosten verantwortlich. (C) Das Unternehmen haftet nicht für die in den Unterabschnitten (A) und (B) genannten Vereinbarungen, es sei denn, diese Vereinbarungen wurden schriftlich getroffen, und in jedem Fall übersteigt die Haftung des Unternehmens in Bezug auf die Ausführung oder Vermittlung der Ausführung solcher Anweisungen nicht die in Abschnitt 26 (A) (ii) dieser Bedingungen festgelegten Grenzen. 13 Ratschläge und Informationen, in welcher Form auch immer sie erteilt werden, werden von der Firma nur für den Kunden bereitgestellt. Der Kunde stellt das Unternehmen von allen Verlusten und Schäden frei, die infolge der Weitergabe solcher Ratschläge oder Informationen an Dritte entstehen. 14 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Unternehmens nimmt das Unternehmen keine Waren an, die eine besondere Behandlung hinsichtlich des Transports, der Handhabung oder der Sicherheit erfordern, sei es aufgrund der Attraktivität des Diebesguts oder aus anderen Gründen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Goldbarren, Devisen, Wertpapiere, Edelsteine, Schmuck, Wertsachen, Antiquitäten, Bilder, menschliche Überreste, Lebewesen und Pflanzen. Sollte ein Kunde dennoch solche Waren an das Unternehmen liefern oder das Unternehmen veranlassen, solche Waren anders als nach vorheriger Vereinbarung zu behandeln oder mit ihnen umzugehen, übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung für oder im Zusammenhang mit den Waren, wie auch immer diese entstehen. 15 Das Unternehmen nimmt keine gefährlichen oder schädlichen Waren an und handelt nicht mit solchen Waren, die Ungeziefer oder andere Schädlinge beherbergen oder begünstigen oder andere Waren verunreinigen oder beeinträchtigen können, es sei denn, das Unternehmen hat zuvor schriftliche Anweisungen erhalten und diese schriftlich akzeptiert. Wenn solche Waren gemäß einer Sondervereinbarung angenommen werden, danach aber nach Ansicht des Unternehmens eine Gefahr für andere Waren, Eigentum, Leben oder Gesundheit darstellen, wird sich das Unternehmen, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, mit dem Kunden in Verbindung setzen, um ihn aufzufordern, die Waren zu entfernen oder anderweitig mit ihnen umzugehen, behält sich aber in jedem Fall das Recht vor, dies auf Kosten des Kunden zu tun. 16 Bei der Wahl von Tarifen je nach Umfang oder Grad der von der Gesellschaft und/oder Dritten übernommenen Haftung wird keine Wertangabe gemacht und/oder als solche behandelt, es sei denn, es wurden zuvor besondere Vereinbarungen schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft im Sinne von Klausel 26(D) getroffen.
THE CUSTOMER
17 Der Kunde garantiert: (A) (i) dass die folgenden (vom Kunden oder in seinem Namen gemachten) Angaben vollständig und richtig sind: (i) dass die Beschreibung und die Angaben zu den Gütern vollständig und richtig sind; (ii) dass alle vom Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung einer angeforderten Dienstleistung zur Verfügung gestellten Transporteinheiten und/oder Ausrüstungen für den vorgesehenen Zweck geeignet sind; (B) dass alle Waren ordnungsgemäß und ausreichend vorbereitet, verpackt, verstaut, etikettiert und/oder gekennzeichnet wurden und dass die Vorbereitung, Verpackung, Verstauung, Etikettierung und Kennzeichnung für alle Vorgänge oder Transaktionen, die die Waren betreffen, und die Eigenschaften der Waren angemessen sind. (C) dass, wenn das Unternehmen die Waren vom Kunden bereits in oder auf einer Transporteinheit verstaut erhält, die Transporteinheit in gutem Zustand ist und für die Beförderung der darin oder darauf geladenen Waren zum vorgesehenen Bestimmungsort geeignet ist; (D) dass, wenn das Unternehmen die Transporteinheit zur Verfügung stellt, die Transporteinheit beim Beladen durch den Kunden in gutem Zustand ist und für die Beförderung der darin oder darauf geladenen Waren zum vorgesehenen Bestimmungsort geeignet ist. 18 Unbeschadet der Rechte gemäß Klausel 15 haftet der Kunde, wenn er dem Unternehmen gefährliche oder schädliche Waren oder Waren, die Ungeziefer oder andere Schädlinge beherbergen oder begünstigen können, oder Waren, die andere Waren verunreinigen oder beeinträchtigen können, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen gemeldet wurden oder nicht, liefert oder das Unternehmen dazu veranlasst, mit ihnen umzugehen oder sie zu handhaben, haftet er für alle Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit diesen Waren entstehen, und stellt das Unternehmen von allen Strafen, Ansprüchen, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die in diesem Zusammenhang entstehen, und die Waren können in der Weise behandelt werden, die das Unternehmen oder eine andere Person, in deren Gewahrsam sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt befinden, für angemessen hält. 19 Der Kunde verpflichtet sich, keine Ansprüche gegen Geschäftsführer, Bedienstete oder Angestellte des Unternehmens geltend zu machen, die ihnen eine Haftung im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Bedingungen sind, auferlegen oder aufzuerlegen versuchen, und, sollte ein solcher Anspruch dennoch erhoben werden, das Unternehmen von allen Folgen freizustellen. 20 Der Kunde hält das Unternehmen schadlos von (A) jeglicher Haftung, Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, aller Zölle, Steuern, Abgaben, Kautionen und Auslagen jeglicher Art, die von einer Behörde in Bezug auf die Waren erhoben werden), die sich daraus ergeben, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Kunden handelt, oder die sich aus einer Verletzung einer in diesen Bedingungen enthaltenen Garantie durch den Kunden oder aus Fahrlässigkeit des Kunden ergeben; (B) abweichend von Unterklausel (A) oben jede Haftung, die das Unternehmen übernommen hat oder die ihm entstanden ist, wenn das Unternehmen aufgrund der Ausführung der Anweisungen des Kunden gegenüber einer anderen Partei haftbar geworden ist; (C) alle Ansprüche, Kosten und Forderungen, gleich welcher Art und gleich von wem, die über die Haftung des Unternehmens gemäß diesen Bedingungen hinausgehen, unabhängig davon, ob diese Ansprüche, Kosten und/oder Forderungen aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsbruch, einer Fahrlässigkeit oder einer Pflichtverletzung des Unternehmens, seiner Bediensteten, Subunternehmer oder Vertreter entstehen; (D) alle Ansprüche in Havarie-Grosse, die an das Unternehmen gestellt werden können. 21(A) Der pünktliche und vollständige Eingang der vom Kunden an das Unternehmen fälligen Beträge ist für den Betrieb des Unternehmens und die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden von entscheidender Bedeutung. Dementsprechend hat der Kunde alle Beträge bei Fälligkeit sofort und ohne Abzug oder Aufschub aufgrund von Forderungen, Gegenforderungen oder Aufrechnungen in bar oder wie anderweitig vereinbart an das Unternehmen zu zahlen. Für die Zahlung aller vom Kunden an das Unternehmen zu zahlenden Beträge ist die Zeit von entscheidender Bedeutung. (B) Sollte der Kunde die vollständige und pünktliche Zahlung eines an das Unternehmen zu zahlenden Betrags (gemäß Klausel 21(A) oben) versäumen: (i) werden alle anderen Beträge, die das Unternehmen ordnungsgemäß verdient hat und/oder die ihm anderweitig zustehen (die aber ohne diese Klausel 21(B) noch nicht vom Kunden zu zahlen wären, sei es aufgrund eines vereinbarten Zahlungsziels oder anderweitig), sofort in voller Höhe zahlbar; und (ii) jeder Betrag, der dadurch sofort zahlbar wird, ist dem Unternehmen in bar oder wie anderweitig vereinbart zu zahlen, und zwar ohne Kürzung oder Aufschub aufgrund von Forderungen, Gegenforderungen oder Aufrechnungen. (C) Die Unterlassung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Verstoßes gegen 21(A) und (B) oben durch das Unternehmen stellt keinen Verzicht oder eine Befreiung des Kunden von jeglicher Haftung gemäß 21(A) und (B) oben während der Anwendung dieser Bedingungen dar, es sei denn, dies wurde schriftlich von bevollmächtigten Vertretern des Unternehmens und des Kunden vereinbart. (D) Der Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 in seiner aktuellen Fassung gilt für alle vom Kunden geschuldeten Beträge. 22 Entsteht eine Haftung in Bezug auf Forderungen in Havarie-Grosse im Zusammenhang mit den Waren, hat der Kunde dem Unternehmen oder einer anderen vom Unternehmen benannten Partei unverzüglich eine Sicherheit in einer für das Unternehmen akzeptablen Form zu leisten.  


LIABILITY AND LIMITATION

23 Die Gesellschaft erfüllt ihre Pflichten mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit, Geschick und Urteilsvermögen. 24 Die Gesellschaft ist von der Haftung für Verluste oder Schäden befreit, wenn und soweit diese Verluste oder Schäden verursacht werden durch: (A) Streik, Aussperrung, Arbeitsniederlegung oder Arbeitsbeschränkung, deren Folgen die Gesellschaft bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht abwenden kann, oder (B) eine Ursache oder ein Ereignis, das die Gesellschaft nicht abwenden kann und dessen Folgen die Gesellschaft bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht abwenden kann. 25 Außer im Rahmen von Sondervereinbarungen, die zuvor schriftlich von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Unternehmens getroffen wurden, übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für die Nichteinhaltung vereinbarter Abfahrts- oder Ankunftsdaten von Waren. 26(A) Vorbehaltlich der vorstehenden Klausel 2(B) und 11(B) sowie der nachstehenden Unterklausel (D) übersteigt die Haftung der Gesellschaft, ungeachtet der ungeklärten Ursache des Verlusts oder der Beschädigung, nicht: (i) im Falle von Ansprüchen wegen Verlusts oder Beschädigung von Waren: (a) den Wert des Verlusts oder der Beschädigung oder (b) einen Betrag in Höhe von 2 SZR pro Kilo des Bruttogewichts der verlorenen oder beschädigten Waren, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. (ii) vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes (iii) bei allen anderen Ansprüchen: (a) der Wert der Waren, die Gegenstand des betreffenden Geschäfts zwischen dem Unternehmen und seinem Kunden sind, oder (b) wenn das Gewicht bestimmt werden kann, ein Betrag in Höhe von 2 SZR pro Kilo des Bruttogewichts der Waren, die Gegenstand des besagten Geschäfts sind, oder (c) 75.000 SZR in Bezug auf ein einzelnes Geschäft, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. (iii) im Falle eines Irrtums und/oder einer Unterlassung oder einer Reihe von Irrtümern und/oder Unterlassungen, die Wiederholungen eines ursprünglichen Irrtums und/oder einer ursprünglichen Unterlassung sind oder die Fortsetzung eines solchen Irrtums und/oder einer solchen Unterlassung darstellen: (a) der erlittene Verlust oder (b) 75.000 SZR für das gesamte Handelsjahr ab dem Zeitpunkt des ursprünglichen Irrtums und/oder der ursprünglichen Unterlassung, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Für die Zwecke von Klausel 26(A) ist der Wert der Waren der Wert, zu dem sie versandt wurden oder hätten versandt werden müssen. Der Wert von SDR wird zu dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Reklamation schriftlich bei der Gesellschaft eingeht. (B) Vorbehaltlich der obigen Klausel 2(B) und der nachstehenden Unterklausel (D) übersteigt die Haftung des Unternehmens für Verluste oder Schäden, die sich daraus ergeben, dass die Waren nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums geliefert oder deren Lieferung nicht veranlasst wurde oder (im Falle einer Sondervereinbarung gemäß Klausel 25) die vereinbarten Abfahrts- oder Ankunftstermine nicht eingehalten wurden, unter keinen Umständen einen Betrag, der dem doppelten Betrag der Gebühren des Unternehmens für den betreffenden Vertrag entspricht. (C) Mit Ausnahme der in Unterklausel (B) genannten Schäden und vorbehaltlich der obigen Klausel 2(B) und der nachstehenden Unterklausel (D) haftet die Gesellschaft unter keinen Umständen für indirekte oder Folgeschäden, wie z.B. (aber nicht beschränkt auf) entgangenen Gewinn, Marktverluste oder die Folgen von Verspätungen oder Abweichungen, wie auch immer diese verursacht wurden. (D) Auf der Grundlage klarer schriftlicher Anweisungen mit Angabe der Ware und ihres Wertes, die der Kunde erhält und die von der Gesellschaft akzeptiert werden, kann die Gesellschaft eine Haftung übernehmen, die über die in den Unterabschnitten (A) bis (C) oben genannten Grenzen hinausgeht, wenn der Kunde sich bereit erklärt, die zusätzlichen Gebühren der Gesellschaft für die Übernahme einer solchen erhöhten Haftung zu zahlen. Einzelheiten zu den zusätzlichen Gebühren der Gesellschaft werden auf Anfrage mitgeteilt. 27(A) Alle Ansprüche des Kunden gegen das Unternehmen, die sich aus einer für den Kunden erbrachten Dienstleistung ergeben oder zu deren Erbringung sich das Unternehmen verpflichtet hat, sind schriftlich geltend zu machen und dem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum mitzuteilen, an dem der Kunde von einem Ereignis oder Vorfall Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen, Jeder Anspruch, der nicht in der vorgenannten Weise geltend gemacht und mitgeteilt wurde, gilt als verzichtbar und absolut verjährt, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass es ihm unmöglich war, diese Frist einzuhalten, und dass er den Anspruch geltend gemacht hat, sobald es ihm vernünftigerweise möglich war, dies zu tun. (B) Ungeachtet der Bestimmungen des obigen Unterabsatzes (A) ist das Unternehmen in jedem Fall von jeglicher Haftung befreit, die sich aus einer für den Kunden erbrachten Dienstleistung ergibt oder zu deren Erbringung sich das Unternehmen verpflichtet hat, es sei denn, innerhalb von neun Monaten nach dem Datum des Ereignisses oder Vorfalls, das angeblich einen Klagegrund gegen das Unternehmen begründet, wird eine Klage eingereicht und dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt. GERICHTSBARKEIT UND RECHT 28 (A) Diese Bedingungen und alle Handlungen oder Verträge, für die sie gelten, unterliegen englischem Recht. (B) Alle Streitigkeiten, die sich aus Handlungen oder Verträgen ergeben, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, werden vorbehaltlich der Bestimmungen in (C) unterliegt der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte. (C) Ungeachtet (B) ist das Unternehmen berechtigt, die Beilegung von Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren zu verlangen. (D) Die Gesellschaft kann ihre Rechte ausüben (C) oben entweder selbst ein Schiedsverfahren in Bezug auf eine Streitigkeit einleiten oder den Kunden schriftlich darüber informieren, dass eine Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren entschieden werden soll. (E) Für den Fall, dass das Unternehmen seine Rechte gemäß
(C) ausübt, wird das entsprechende Schiedsverfahren wie folgt durchgeführt:
(i) Beträgt der vom Kläger geforderte Betrag weniger als £400.000, ohne Zinsen (oder einen anderen Betrag, den die Gesellschaft und der Kunde vereinbaren können, und vorbehaltlich von
(iii) unten), wird ein Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern angerufen und das Schiedsverfahren wird in Übereinstimmung mit dem LMAA-Zwischenschadensverfahren durchgeführt, das zum Zeitpunkt des Beginns des Schiedsverfahrens gilt; (ii) Beträgt der vom Kläger geforderte Betrag weniger als £100.000, ohne Zinsen, (oder eine andere Summe, die das Unternehmen und der Kunde vereinbaren können, und vorbehaltlich (iii) unten), wird die Verweisung an einen Einzelschiedsrichter gerichtet, und das Schiedsverfahren wird gemäß dem zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden LMAA-Verfahren für geringfügige Forderungen durchgeführt; (iii) In allen Fällen, in denen keines der LMAA-Verfahren, auf die in (i) und/oder (ii) gilt, wird die Verweisung an drei Schiedsrichter in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden LMAA-Bedingungen vorgenommen.  *Zusätzliche Bedingungen zu den BIFA-Bedingungen, die Kombination aus den nachstehenden Bedingungen und denBIFA-Bedingungen bilden die vollständigen Bedingungen der International Vehicle Shipping Services LimitedZusätzliche Bedingungen für Kraftfahrzeuge, Maschinen und Ausrüstungen, einschließlich Wohnmobile und Expeditions-Trucks 1.
All prices are subject to change, and exchange rate fluctuations.

Any quotation is calculated as per the dimensions declared to us, cargo may be measured at the port and the measured dimensions payable, penalty fees may apply.

Where the variance is more than 10% we charge an admin fee of $200 .
Örtliche Kosten, Gebühren für Drittanbieter und Hafengebühren sind Schätzungen, die sich ändern können und nicht vertraglich bindend sind. Die Fracht unterliegt der Annahme und den Bedingungen der Reederei. Die Abfahrtszeiten, Ankunfts- und Abfahrtsdaten können sich ohne Vorankündigung und ohne jegliche Haftung ändern oder storniert werden. 2. Roll-on-Roll-Buchungen können: a) vom Kunden einmalig geändert oder ergänzt werden, ohne dass eine Änderungsgebühr von der Gesellschaft erhoben wird. Die Reederei oder der örtliche Agent kann dennoch Änderungs- oder Stornierungsgebühren erheben, die (sofern nicht anders angegeben) jederzeit vor dem früheren der folgenden Zeitpunkte zu zahlen sind a) 14 Tage vor dem Abfahrtsdatum (früheres Datum der ursprünglichen Buchung oder des aktuellen Abfahrtsdatums) b) die in Arbeit befindliche, ausgestellte oder abgeschlossene Dokumentation c) die anfallenden Kosten. Wenn die Unterlagen bearbeitet, vervollständigt oder ausgestellt wurden, wird eine Änderungsgebühr von mindestens $100/€100/£125 erhoben, zuzüglich aller anfallenden Kosten (Zollabfertigung, Versicherung oder andere Kosten oder Änderungsgebühren des Transportunternehmens). Alle Buchungen unterliegen außerdem den Bedingungen des Transportunternehmens, die zusätzliche Stornierungsgebühren, Gebühren für tote Fracht oder andere Gebühren beinhalten können. Um Zweifel auszuschließen, werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit Änderungen und Stornierungen durch den Spediteur, lokale Vertreter oder andere Parteien entstehen, dem Versender in Rechnung gestellt. B) vom Kunden storniert werden, ohne dass eine Änderungs- oder Stornierungsgebühr vom Unternehmen erhoben wird, und zwar jederzeit vor dem früheren der beiden folgenden Termine a) 14 Tage vor dem Abfahrtsdatum (früheres Datum der ursprünglichen Buchung oder des aktuellen Abfahrtsdatums) b) In Bearbeitung befindliche, ausgestellte oder abgeschlossene Dokumente c) Anfallende Kosten d) Das Fahrzeug wird im Hafen oder im Lagerhaus abgeliefert. Der Spediteur oder der örtliche Vertreter kann noch Gebühren für Änderungen, Stornierungen oder tote Fracht erheben, die zu zahlen sind (sofern nicht anders angegeben). Wenn die Unterlagen bearbeitet, vervollständigt oder ausgestellt wurden, wird eine Mindeststornogebühr von 250 $/€250/£225 erhoben, zuzüglich aller angefallenen Kosten (Zollabfertigung, Versicherungen oder andere Kosten, Stornierungs- oder Änderungsgebühren des Beförderers). Alle Buchungen unterliegen außerdem den Bedingungen des Beförderers, die zusätzliche Stornierungsgebühren, Gebühren für tote Fracht oder andere Gebühren beinhalten können. Um Zweifel auszuschließen, werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit Änderungen und Stornierungen durch den Spediteur, lokale Vertreter oder andere Parteien entstehen, dem Versender in Rechnung gestellt. 3. Für die Stornierung oder Änderung von Containerbuchungen wird eine Mindestgebühr von 280 USD erhoben, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 200 USD/€200/£175 für Änderungen oder Stornierungen nach der Buchungsbestätigung und zuzüglich aller anfallenden Kosten (Zollabfertigung, Versicherungen, Hafenlagerung, Lagergebühren oder andere anfallende Kosten). Alle Buchungen unterliegen außerdem den Bedingungen des Transportunternehmens, die zusätzliche Stornierungsgebühren, Leerfrachtkosten oder andere Gebühren beinhalten können. Um Zweifel auszuschließen, werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit Änderungen und Stornierungen durch den Spediteur, lokale Vertreter oder andere Parteien entstehen, dem Versender in Rechnung gestellt. 4. Sofern nicht anders angegeben und schriftlich zwischen dem Unternehmen und dem Spediteur vereinbart, dürfen persönliche Gegenstände nicht in Fahrzeuge geladen werden, die per Roll on Roll Off befördert werden, und unterliegen den Bedingungen des Spediteurs. Unabhängig davon, ob dies vereinbart wurde oder nicht, erfolgt die Überlassung von Gegenständen in den Fahrzeugen auf eigene Gefahr und unter der Haftung des Kunden; wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für diese Gegenstände. 5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er keine wertvollen Gegenstände (Geld, Kreditkarten, Schmuck) oder Elektronik (Laptops, Computer, Tablets, GPS-/Navigationsgeräte, Kameras, Drohnen, Mobiltelefone) oder ähnliches in den Fahrzeugen zurücklassen wird. 6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er alle Zollvorschriften oder -bestimmungen des Landes und/oder des Abfahrts- und Ankunftshafens einhält. 7. Der Kunde erkennt an und versteht, dass ein erhebliches Risiko des Diebstahls von Gegenständen besteht, die bei Roll-on-Roll-off-Transporten in den Fahrzeugen zurückgelassen werden, und dass weder das Unternehmen noch ein Subunternehmer, Agent oder Spediteur irgendeine Verantwortung für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände übernimmt. 8. Unter keinen Umständen wird das Unternehmen haftet für Chips Beulen Margen oder Kratzer an Fahrzeugen. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen, seine Subunternehmer und den Spediteur in Bezug auf jegliche Ansprüche schadlos zu halten. 9. Fahrtzeiten, Fahrpläne und Hafenanläufe können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht garantiert. Die Umladung kann nach dem Ermessen des Beförderers erfolgen. Abfahrts- und Ankunftsdaten können nicht garantiert werden und Sie sollten sich aus keinem Grund auf diese Daten verlassen. 10. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Mitarbeiters des Unternehmens akzeptiert das Unternehmen keine Dokumente, die in der Ladung zurückgelassen werden, wie z.B. Fahrzeugzulassungen, Titel, CPD Carnets, ATA Carnets, Pässe oder andere Dokumente. Sollte ein Kunde dennoch derartige Unterlagen und Waren an das Unternehmen liefern oder das Unternehmen veranlassen, derartige Waren oder Unterlagen anders als im Rahmen einer solchen vorherigen Vereinbarung zu behandeln oder damit umzugehen, übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung für oder im Zusammenhang mit den Waren, wie auch immer diese entstehen. Es ist wichtig zu beachten, dass für die Abfertigung der Fracht routinemäßig Unterlagen erforderlich sind. Wenn Sie also den Container, die Waren oder das Fahrzeug dokumentieren, ist es wahrscheinlich, dass keine Partei Zugang zu den Unterlagen hat, um mit der Zollabfertigung fortzufahren. 11. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Zustand der Ladung bei der Anlieferung im Hafenlager oder anderweitig zu dokumentieren oder aufzuzeichnen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Fotos zu machen und den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe an den Hafen, das Lager oder den örtlichen Vertreter festzuhalten. 12. Versicherung – es ist wichtig und wird empfohlen, dass Sie eine Versicherung abschließen, um Ihre Waren zu versichern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Waren ohne Versicherung möglicherweise nicht für Verlust oder Beschädigung und/oder Ansprüche aus Havarie-Grosse gedeckt sind. Die Haftung des Unternehmens, der Subunternehmer und des Transportunternehmens kann erheblich eingeschränkt sein. 13. Verlust- oder Schadensmeldung – der Kunde muss jeden Verlust oder Schaden sofort melden: 1. An den Hafen oder das Lagerhaus, sie dürfen den Hafen oder das Lagerhaus nicht verlassen ohne a) Meldung des Verlustes oder der Beschädigung b) eine Kopie der ausgefüllten Schadensmeldung zu erhalten. 2. An das Unternehmen – der Kunde muss dem Unternehmen jeden Verlust oder Schaden so schnell wie möglich schriftlich melden, zusammen mit einer Kopie des Berichts/der Dokumentation in 11.1 und einem fotografischen Beweis des Verlusts oder Schadens, der vor dem Verlassen des Hafens oder des Lagers aufgenommen wurde, jedoch nicht später als 48 Stunden nach der Abholung des Fahrzeugs aus dem Hafen oder Lager oder nachdem er von dem Schaden oder Verlust Kenntnis erlangt hat (je nachdem, was früher eintritt). 3. Wurden Schäden oder Verluste nicht wie oben beschrieben gemeldet, so gilt jeder Anspruch als abgelehnt und ist absolut ausgeschlossen. 14. Außer gemäß vorher erhaltenen und einvernehmlich vereinbarten schriftlichen Anweisungen, die vom Unternehmen vor der Buchung bestätigt werden, und gegen Zahlung der entsprechenden zusätzlichen Gebühren nimmt das Unternehmen keine Waren an, die als gefährlich, entflammbar oder gefährlich gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lithium-Batterien. Wenn derartige Güter zunächst angenommen werden, dann aber ein Risiko für andere Güter, Eigentum, Leben oder Gesundheit darstellen, unternimmt das Unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um den Kunden zu kontaktieren und die Entfernung oder angemessene Behandlung dieser Güter zu verlangen. Das Unternehmen behält sich jedoch das uneingeschränkte Recht vor, solche Maßnahmen auf Kosten des Kunden zu ergreifen, unabhängig von einer vorherigen Mitteilung. Unbeschadet der in den Klauseln 15 und 18 dieses Vertrages genannten Rechte haftet der Kunde in vollem Umfang für alle Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit diesen Waren entstehen, wenn der Kunde dem Unternehmen gefährliche, gefährliche, gefährliche oder zerstörerische Waren liefert oder das Unternehmen mit der Handhabung oder Verwaltung dieser Waren beauftragt, unabhängig davon, ob dies dem Unternehmen mitgeteilt wurde oder nicht. Darüber hinaus stellt der Kunde das Unternehmen von allen Strafen, Ansprüchen, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die sich aus dieser Verbindung ergeben. Der Umgang mit diesen Gütern kann nach dem Ermessen des Unternehmens oder einer anderen Stelle erfolgen, die diese Güter zu einem bestimmten Zeitpunkt in Verwahrung hat. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, das Vorhandensein von gefährlichen oder gefährlichen Gütern ausdrücklich schriftlich zu deklarieren, alle erforderlichen Unterlagen und Beschreibungen zur Verfügung zu stellen, alle spezifischen Anforderungen des imo-Codes oder anderer Regeln oder Vorschriften zu prüfen und zu verifizieren und die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Unternehmens für den Versand der genannten Güter einzuholen. Liegt keine schriftliche Bestätigung vor, darf die Ware nicht versandt werden. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Übermittlung einer Packliste keine schriftliche Erklärung darstellt und dass die Annahme einer Packliste nicht bedeutet, dass die Einzelheiten der Waren, die Gegenstände oder ihre Gefährlichkeit gebilligt werden. 15. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass zusätzliche Kosten anfallen können, wenn der Zoll, der Spediteur, der Hafen oder eine andere Partei die Ladung überprüfen, inspizieren oder abfragen möchte. Dies umfasst unter anderem Bußgelder, Inspektionsgebühren, Scan-Gebühren, Transportkosten, Verzögerungen, Überliegegelder, Reinigungskosten, Lagerkosten usw. sowie alle anfallenden Kosten oder Gebühren, die vollständig zu Lasten des Kunden gehen. 16. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jede zum Versand bereitgestellte Fracht sauber und in einem Zustand sein muss, der frei von Schmutz, Öl, Erde, Samen, Staub, Fett oder anderen Verunreinigungen oder organischen Stoffen ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass viele Länder strenge Quarantänevorschriften anwenden, deren Nichteinhaltung zu zusätzlichen Gebühren oder zur Nichtannahme der Fracht, zu zusätzlicher Reinigung, Begasung oder anderen Anforderungen führen kann. er haftet für alle Kosten, Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit diesen Waren entstehen, und stellt das Unternehmen von allen Strafen, Ansprüchen, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die in diesem Zusammenhang entstehen, und die Waren können auf die Art und Weise behandelt werden, die das Unternehmen oder eine andere Person, in deren Gewahrsam sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt befinden, für angemessen hält. 17. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er dafür verantwortlich ist, alle Zollbestimmungen und -vorschriften des Landes und/oder des Abfahrts- und Ankunftshafens einzuhalten. Es ist wichtig, dass Sie sich über alle geltenden Vorschriften und Regeln informieren und diese verstehen, um sicherzustellen, dass Ihre Sendung allen Anforderungen gerecht wird. Die Nichteinhaltung von Zollbestimmungen oder -vorschriften kann zu Verzögerungen, Bußgeldern, Kosten oder anderen Strafen führen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich sorgfältig an alle Anforderungen halten, um mögliche Probleme mit Ihrer Sendung zu vermeiden. Der Kunde erkennt an, dass der Zoll unabhängig davon entscheiden kann, ob seine Fracht für die Ein- oder Ausfuhr akzeptiert wird, zusammen mit allen anwendbaren Zoll- oder Steuersätzen. 18. Für Sendungen fallen zusätzliche Servicegebühren an (nicht erschöpfend)

  • Express-Freigabe USD $100 + anfallende Kosten
  • Gebühr für verspätete Zahlungsfreigabe USD $100 + anfallende Kosten
  • Freigabe- oder Lieferauftragsänderungsgebühr USD $50
  • Frachtbriefänderung USD $100 + anfallende Kosten pro Änderung
  • Lieferdokumente / Dock Receipt / SN Neuausstellung / Änderungsgebühr £€50
  • Geteilte B/L-Gebühr $100 + angefallen
  • Lagerung Verwaltungsgebühr £€25 + Lagergebühren
  • Gebühr für die Änderung oder Stornierung der Versicherung £€50
  • Geteilte Rechnungsstellung USD $30 pro Rechnung
  • Stundensatz USD $100 (Mindestgebühr $100)
  • Verwaltungsgebühr für verspätete/ fehlende Dokumente $100
  • Late Gate in USD$100 + anfallende Kosten
  • Verspäteter Versicherungsantrag Verwaltungsgebühr USD $30
  • POA, Pfandrecht oder Titel Validierungsgebühr USD $100
  • Alle anderen anfallenden Gebühren oder Kosten