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Allgemeine Geschäftsbedingungen-Standard Trading Conditions

Internationale Fahrzeugtransporte Eingeschränkte Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vollständigen Bedingungen setzen sich aus den folgenden Punkten zusammen:

  1. BRITISH INTERNATIONAL FREIGHT ASSOCIATION (BIFA) STANDARD TRADING CONDITIONS 2021 EDITION, © BIFA 2021 – Seite 1 – 9 (Begriffe 1 – 28)
  2. Bedingungen in Bezug auf Fahrzeuge Seite 10-12 (Begriffe 1 – 14)

BRITISCHE INTERNATIONALE FRACHTVEREINIGUNG (BIFA) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

2021 EDITION, © BIFA 2021

DER KUNDE WIRD AUF BESTIMMTE KLAUSELN DIESER VEREINBARUNG HINGEWIESEN, DIE DIE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS AUSSCHLIESSEN ODER BEGRENZEN, SOWIE AUF DIE KLAUSELN, DIE DEN KUNDEN VERPFLICHTEN, DAS UNTERNEHMEN UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN ZU ENTSCHÄDIGEN, SOWIE AUF DIE KLAUSELN, DIE EINE ZEITLICHE BEGRENZUNG VORSEHEN, UND AUF DIE KLAUSELN, DIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSSTELLUNG EINER EFFEKTIVEN GÜTERVERSICHERUNG BEFASSEN, NÄMLICH DIE KLAUSELN 7, 8, 10, 11(A) und 11(B), 12-14 INKLUSIV, 18-20 INKLUSIV und 24-27 INKLUSIV. DER KUNDE WIRD AUCH AUF KLAUSEL 28 AUFMERKSAM GEMACHT, DIE UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN EIN SCHIEDSVERFAHREN ZULÄSST.

Alle Überschriften sind indikativ und nicht Teil dieser Bedingungen

DEFINITIONEN UND ANWENDUNG

In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:-

“Unternehmen” das BIFA-Mitglied, das unter diesen Bedingungen handelt
“Warenempfänger” die Person, an die die Waren versandt werden
“Kunde” jede Person, auf deren Wunsch oder in deren Namen das Unternehmen Geschäfte tätigt oder Ratschläge, Informationen oder Dienstleistungen bereitstellt
“Direkter Zollagent” das Unternehmen, das im Namen und im Auftrag des Kunden und/oder des Eigentümers bei H.M. Revenue and Customs (“HMRC”) im Sinne des Taxation (Cross Border Trade) Act 2018, Klausel 21.1(a), oder in der jeweils gültigen Fassung handelt
“Waren” die Ladung, auf die sich ein Geschäft nach diesen Bedingungen bezieht
“Person” natürliche Person(en) oder juristische Person(en)
“LMAA” die London Maritime Arbitrators Association
“SDR” sind Sonderziehungsrechte im Sinne des Internationalen Währungsfonds
“Transporteinheit” Verpackungskisten, Paletten, Container, Anhänger, Tankwagen oder andere Vorrichtungen, die für die Beförderung von Waren auf dem Land-, See- oder Luftweg verwendet werden
“Eigentümer” der Eigentümer der Waren oder der Beförderungseinheit und jede andere Person, die ein Interesse an ihnen hat oder haben könnte

2(A) Vorbehaltlich des Unterabsatzes (B) werden alle Tätigkeiten des Unternehmens im Rahmen der Geschäftstätigkeit, ob unentgeltlich oder nicht, unter diesen Bedingungen durchgeführt.

(B) Wenn eine Gesetzgebung, einschließlich Verordnungen und Richtlinien, zwingend auf ein unternommenes Geschäft anwendbar ist, sind diese Bedingungen in Bezug auf dieses Geschäft so zu verstehen, als ob sie dieser Gesetzgebung unterlägen, und nichts in diesen Bedingungen ist als Verzicht des Unternehmens auf eines seiner Rechte oder Immunitäten oder als Erhöhung seiner Verantwortlichkeiten oder Haftungen gemäß dieser Gesetzgebung auszulegen, und wenn ein Teil dieser Bedingungen in irgendeinem Ausmaß gegen diese Gesetzgebung verstößt, wird dieser Teil in Bezug auf dieses Geschäft in diesem Ausmaß außer Kraft gesetzt und nicht weiter.

3 Der Kunde garantiert, dass er entweder der Eigentümer oder der bevollmächtigte Vertreter des Eigentümers ist und dass er diese Bedingungen nicht nur für sich selbst, sondern auch als Vertreter des Eigentümers und in dessen Namen akzeptiert.

Das Unternehmen

4(A) Vorbehaltlich der nachstehenden Klauseln 11 und 12 ist das Unternehmen berechtigt, einzelne oder alle Dienstleistungen als Beauftragter zu beschaffen oder diese Dienstleistungen als Auftraggeber zu erbringen.

(B) Das Unternehmen behält sich die volle Freiheit in Bezug auf die Mittel, den Weg und das Verfahren vor, die bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Geschäften, die gemäß diesen Bedingungen durchgeführt werden, zu befolgen sind.

5 Wenn das Unternehmen als Auftraggeber Dienstleistungen in Auftrag gibt, steht es ihm frei, diese Dienstleistungen selbst zu erbringen oder sie ganz oder teilweise zu beliebigen Bedingungen an Unterauftragnehmer zu vergeben.

6(A) Wenn das Unternehmen als Vertreter im Namen des Kunden handelt, ist das Unternehmen berechtigt, und der Kunde ermächtigt es hiermit ausdrücklich, alle Verträge im Namen des Kunden abzuschließen, die notwendig oder wünschenswert sind, um die Anweisungen des Kunden zu erfüllen, unabhängig davon, ob solche Verträge den Geschäftsbedingungen der Parteien unterliegen, mit denen solche Verträge geschlossen werden, oder nicht.

(B) Das Unternehmen muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung durch den Kunden einen Nachweis über jeden Vertrag vorlegen, der als Vertreter des Kunden abgeschlossen wurde. Soweit die Firma mit der Nachweispflicht in Verzug ist, gilt sie als Auftraggeberin für die Ausführung der Aufträge des Kunden.

7 Bei allen Geschäften mit dem HMRC für und im Namen des im Vereinigten Königreich ansässigen Kunden und/oder Eigentümers gilt das Unternehmen als ernannt und ordnungsgemäß bevollmächtigt, nur als direkter Zollvertreter zu handeln, um Zollerklärungen im Namen des Kunden (Auftraggebers) als dessen “direkter Vertreter” abzugeben.

8(A) Vorbehaltlich des Unterklausel (B) unten,

das Unternehmen:

(i) hat ein allgemeines Pfandrecht an allen Waren und Dokumenten, die sich auf die in seinem Besitz, Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befindlichen Waren beziehen, für alle Beträge, die dem Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt vom Kunden und/oder Eigentümer geschuldet werden, unabhängig davon, ob es sich um Waren handelt, die dem Kunden oder Eigentümer gehören, oder um Dienstleistungen, die vom Unternehmen oder in dessen Namen erbracht wurden. Für die unter dem Pfandrecht zurückgehaltenen Güter fallen weiterhin Lagergebühren an;

(ii) ist nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von mindestens 21 Tagen berechtigt, diese Waren oder Dokumente als Vertreter und auf Kosten des Kunden zu verkaufen oder zu veräußern und den Erlös zur Zahlung dieser Beträge zu verwenden;

(iii) ist nach Rechnungslegung gegenüber dem Kunden für den nach Zahlung aller dem Unternehmen geschuldeten Beträge verbleibenden Restbetrag und für die Kosten des Verkaufs und/oder der Entsorgung und/oder des Handels von jeglicher Haftung in Bezug auf die Waren oder Dokumente befreit.

(B) Wenn die Waren verderben oder sich verschlechtern, hat das Unternehmen das Recht, die Waren zu verkaufen oder zu veräußern oder mit ihnen zu handeln, sobald ein Betrag an das Unternehmen fällig wird, vorausgesetzt, das Unternehmen unternimmt angemessene Schritte, um den Kunden auf seine Absicht, die Waren zu verkaufen oder zu veräußern, hinzuweisen, bevor es dies tut.

9 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maklergebühren, Provisionen, Zulagen und sonstigen Vergütungen, die üblicherweise von Spediteuren einbehalten oder an diese gezahlt werden, zu behalten und zu erhalten.

10(A) Sollte der Kunde, der Empfänger oder der Eigentümer der Waren es versäumen, die Lieferung zur festgesetzten Zeit und am festgesetzten Ort anzunehmen, wann und wo das Unternehmen zur Lieferung berechtigt ist, ist das Unternehmen berechtigt, die Waren oder einen Teil davon auf das alleinige Risiko des Kunden, des Empfängers oder des Eigentümers zu lagern, woraufhin die Haftung des Unternehmens in Bezug auf die Waren oder den Teil davon, der wie oben erwähnt gelagert wurde, vollständig erlischt. Die etwaige Haftung des Unternehmens im Zusammenhang mit einer solchen Lagerung wird durch diese Bedingungen geregelt. Alle Kosten, die dem Unternehmen infolge der Nichtabnahme der Ware entstehen, gelten als verdiente Frachtkosten, die auf Verlangen vom Kunden zu zahlen sind.

(B) Das Unternehmen ist berechtigt, auf Kosten des Kunden (durch Verkauf oder anderweitig, wie es unter den gegebenen Umständen angemessen ist) über Folgendes zu verfügen oder damit umzugehen: –

(i) nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden mit einer Frist von mindestens 21 Tagen oder (wenn der Kunde nicht ausfindig gemacht werden kann und angemessene Anstrengungen unternommen wurden, um alle Parteien zu kontaktieren, von denen das Unternehmen vernünftigerweise annimmt, dass sie ein Interesse an den Waren haben) ohne Benachrichtigung alle Waren, die sich seit 60 Tagen im Besitz des Unternehmens befinden und nicht wie angewiesen geliefert werden können; und

(ii) ohne Vorankündigung Waren, die verdorben sind, sich verschlechtert oder verändert haben oder bei denen die unmittelbare Gefahr besteht, dass dies in einer Weise geschieht, die zu Verlusten oder Schäden für das Unternehmen oder Dritte geführt hat oder von der vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt.

11(A) Es werden keine Versicherungen abgeschlossen, es sei denn, dies geschieht gemäß und in Übereinstimmung mit klar formulierten Anweisungen, die vom Kunden schriftlich erteilt und von der Firma schriftlich akzeptiert wurden, und alle von der Firma abgeschlossenen Versicherungen unterliegen den üblichen Ausnahmen und Bedingungen der Policen der Versicherer oder Versicherer, die das Risiko übernehmen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, eine separate Versicherung für die Waren abzuschließen, sondern kann sie in einer offenen oder allgemeinen Police des Unternehmens angeben.

(B) Soweit sich das Unternehmen bereit erklärt, eine Versicherung abzuschließen, handelt es ausschließlich als Vertreter des Kunden, und die Haftungsbeschränkungen gemäß Klausel 26(A) dieser Bedingungen gelten nicht für die Verpflichtungen des Unternehmens gemäß Klausel 11.

12(A) Mit Ausnahme von Sondervereinbarungen, die zuvor schriftlich von einem bevollmächtigten Angestellten des Unternehmens getroffen wurden oder die gemäß oder unter den Bedingungen eines vom Unternehmen unterzeichneten gedruckten Dokuments erfolgen, werden Anweisungen bezüglich der Lieferung oder Freigabe der Waren unter bestimmten Umständen (wie z.B., aber nicht beschränkt auf, gegen Zahlung oder gegen Übergabe eines bestimmten Dokuments) vom Unternehmen nur als Vertreter des Kunden akzeptiert, wenn das Unternehmen Dritte mit der Erfüllung der Anweisungen beauftragen muss.

(B) Trotz der Annahme von Anweisungen des Kunden durch das Unternehmen zur Einziehung von Frachten, Zöllen, Gebühren, Abgaben oder anderen Kosten vom Empfänger oder einer anderen Person, nach Erhalt eines Nachweises über eine ordnungsgemäße Forderung durch das Unternehmen, und bei fehlendem Nachweis der Zahlung (aus welchem Grund auch immer) durch den Empfänger oder eine andere Person, bleibt der Kunde für diese Frachten, Zölle, Gebühren, Abgaben oder anderen Kosten verantwortlich.

(C) Das Unternehmen haftet nicht für die in den Unterabschnitten (A) und (B) genannten Vereinbarungen, es sei denn, diese Vereinbarungen wurden schriftlich getroffen, und in jedem Fall übersteigt die Haftung des Unternehmens in Bezug auf die Ausführung oder Vermittlung der Ausführung solcher Anweisungen nicht die in Abschnitt 26 (A) (ii) dieser Bedingungen festgelegten Grenzen.

13 Ratschläge und Informationen, in welcher Form auch immer sie erteilt werden, werden von der Firma nur für den Kunden bereitgestellt. Der Kunde hat das Unternehmen für alle Verluste und Schäden zu entschädigen, die infolge der Weitergabe solcher Ratschläge oder Informationen an Dritte entstehen.

14 Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis eines bevollmächtigten Mitarbeiters des Unternehmens nimmt das Unternehmen keine Waren an oder handelt mit ihnen, die eine besondere Behandlung in Bezug auf Transport, Handhabung oder Sicherheit erfordern, sei es aufgrund ihrer besonders attraktiven Beschaffenheit oder aus anderen Gründen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Goldbarren, Währung, Wertpapiere, Edelsteine, Schmuck, Wertgegenstände, Antiquitäten, Bilder, menschliche Überreste, Lebewesen und Pflanzen. Sollte ein Kunde dennoch solche Waren an das Unternehmen liefern oder das Unternehmen veranlassen, solche Waren anders als im Rahmen einer solchen vorherigen Vereinbarung zu behandeln oder mit ihnen umzugehen, übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung für oder im Zusammenhang mit den Waren, wie auch immer diese entstehen.

15 Das Unternehmen nimmt keine gefährlichen oder schädlichen Waren an und handelt nicht mit solchen Waren, die Ungeziefer oder andere Schädlinge beherbergen oder begünstigen könnten, und auch nicht mit Waren, die andere Waren verunreinigen oder beeinträchtigen könnten, es sei denn, das Unternehmen hat zuvor schriftliche Anweisungen erhalten und akzeptiert diese schriftlich. Wenn solche Waren gemäß einer Sondervereinbarung angenommen werden, danach aber nach Ansicht des Unternehmens eine Gefahr für andere Waren, Eigentum, Leben oder Gesundheit darstellen, wird sich das Unternehmen, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, mit dem Kunden in Verbindung setzen, um ihn aufzufordern, die Waren zu entfernen oder anderweitig damit umzugehen, behält sich aber in jedem Fall das Recht vor, dies auf Kosten des Kunden zu tun.

16 Wenn je nach Umfang oder Grad der von der Gesellschaft und/oder Dritten übernommenen Haftung unterschiedliche Sätze gelten, wird keine Wertangabe gemacht und/oder als solche behandelt, es sei denn, es wurden zuvor besondere Vereinbarungen schriftlich von einem gemäß Klausel 26(D) bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft getroffen.


THE CUSTOMER

17 Der Kunde sichert zu:

(A) (i) dass die folgenden (vom oder im Namen des Kunden vorgelegten) Angaben vollständig und richtig sind: die Beschreibung und die Einzelheiten aller Waren; alle vorgelegten Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Art, das Bruttogewicht, die Bruttomasse (einschließlich der geprüften tatsächlichen Bruttomasse aller mit Paketen und Frachtstücken gepackten Container) und die Maße aller Waren); und die Beschreibung und die Einzelheiten aller vom oder im Namen des Kunden angeforderten Dienstleistungen sind vollständig und richtig, und

(ii) dass jede vom Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung einer angeforderten Dienstleistung bereitgestellte Transporteinheit und/oder Ausrüstung für den Zweck geeignet ist;

(B) dass alle Waren ordnungsgemäß und ausreichend vorbereitet, verpackt, verstaut, etikettiert und/oder gekennzeichnet wurden und dass die Vorbereitung, Verpackung, Verstauung, Etikettierung und Kennzeichnung für alle die Waren betreffenden Vorgänge oder Transaktionen und die Eigenschaften der Waren angemessen sind.

(C) dass, wenn das Unternehmen die Waren vom Kunden erhält, die bereits in oder auf einer Transporteinheit verstaut sind, die Transporteinheit in gutem Zustand ist und für die Beförderung der darin oder darauf geladenen Waren zum vorgesehenen Bestimmungsort geeignet ist;

(D) dass, wenn das Unternehmen die Transporteinheit zur Verfügung stellt, die Transporteinheit bei der Beladung durch den Kunden in gutem Zustand ist und für die Beförderung der darin oder darauf geladenen Waren zum vorgesehenen Bestimmungsort geeignet ist.

18 Unbeschadet jeglicher Rechte gemäß Klausel 15 gilt, dass der Kunde, wenn er der Firma gefährliche oder schädliche Waren oder Waren, die Ungeziefer oder andere Schädlinge beherbergen oder begünstigen können, oder Waren, die andere Waren verderben oder beeinträchtigen können, liefert oder die Firma dazu veranlasst, damit umzugehen oder sie zu handhaben, unabhängig davon, ob dies der Firma gemeldet wurde oder nicht, haftet er für alle Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit diesen Waren entstehen, und entschädigt das Unternehmen für alle Strafen, Ansprüche, Schäden, Kosten und Ausgaben, die in diesem Zusammenhang entstehen, und die Waren können auf die Art und Weise behandelt werden, die das Unternehmen oder eine andere Person, in deren Gewahrsam sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt befinden, für angemessen hält.

19 Der Kunde verpflichtet sich, keine Ansprüche gegen Geschäftsführer, Bedienstete oder Angestellte des Unternehmens geltend zu machen, die ihnen eine Haftung im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Bedingungen sind, auferlegen oder aufzuerlegen versuchen, und, sollte ein solcher Anspruch dennoch erhoben werden, das Unternehmen gegen alle Folgen davon schadlos zu halten.

20 Der Kunde hält die Firma schadlos und hält sie schadlos gegenüber

(A) alle Haftungen, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben jeglicher Art (einschließlich, unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, aller Zölle, Steuern, Abgaben, Gebühren, Kautionen und Auslagen jeglicher Art, die von einer Behörde in Bezug auf die Waren erhoben werden), die sich daraus ergeben, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Kunden handelt, oder die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen eine in diesen Bedingungen enthaltene Garantie oder aus Fahrlässigkeit des Kunden ergeben;

(B) abweichend von Unterklausel (A) oben, jede Haftung, die das Unternehmen übernommen hat oder die ihm entstanden ist, wenn das Unternehmen aufgrund der Ausführung der Anweisungen des Kunden gegenüber einer anderen Partei haftbar geworden ist;

(C) alle Ansprüche, Kosten und Forderungen, die über die Haftung des Unternehmens gemäß diesen Bedingungen hinausgehen, unabhängig davon, ob diese Ansprüche, Kosten und/oder Forderungen aus oder im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung des Unternehmens, seiner Bediensteten, Subunternehmer oder Vertreter entstehen;

(D) alle Forderungen in Havarie-Grosse, die an die Gesellschaft gestellt werden können.

 

21(A) Der pünktliche und vollständige Eingang der vom Kunden an das Unternehmen fälligen Beträge ist für den Geschäftsbetrieb des Unternehmens und die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden von entscheidender Bedeutung. Dementsprechend hat der Kunde dem Unternehmen alle Beträge bei Fälligkeit sofort und ohne Minderung oder Aufschub aufgrund von Forderungen, Gegenforderungen oder Aufrechnungen in bar oder wie anderweitig vereinbart zu zahlen. Für die Zahlung aller vom Kunden an das Unternehmen zu zahlenden Beträge ist die Zeit von entscheidender Bedeutung.

(B) Im Falle eines Versäumnisses des Kunden, eine an das Unternehmen zu zahlende Summe vollständig und pünktlich zu bezahlen (gemäß Klausel 21(A) oben):

(i) Alle anderen Beträge, die das Unternehmen ordnungsgemäß verdient hat und/oder die ihm anderweitig zustehen (die aber ohne diese Klausel 21(B) noch nicht vom Kunden zu zahlen wären, sei es aufgrund eines vereinbarten Zahlungsziels oder anderweitig), werden sofort in voller Höhe fällig; und

(ii) Jeder sofort fällige Betrag ist an das Unternehmen in bar oder wie anderweitig vereinbart zu zahlen, und zwar ohne Kürzung oder Stundung aufgrund von Forderungen, Gegenforderungen oder Aufrechnungen.

(C) Die Unterlassung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von 21(A) und (B) durch das Unternehmen stellt keinen Verzicht oder eine Befreiung des Kunden von jeglicher Haftung gemäß 21(A) und (B) während der Anwendung dieser Bedingungen dar, es sei denn, dies wurde schriftlich von bevollmächtigten Vertretern des Unternehmens und des Kunden vereinbart.

(D) Der Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 in seiner jeweils gültigen Fassung gilt für alle vom Kunden geschuldeten Beträge.

22 Entsteht eine Haftung in Bezug auf Ansprüche in Havarie-Grosse im Zusammenhang mit den Waren, so hat der Kunde dem Unternehmen oder einer anderen vom Unternehmen benannten Partei unverzüglich eine Sicherheit in einer für das Unternehmen akzeptablen Form zu leisten.

 


LIABILITY AND LIMITATION

23 Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit, Geschick und Urteilsvermögen.

24 Die Gesellschaft ist von der Haftung für jeden Verlust oder

wenn und insoweit ein solcher Verlust oder Schaden verursacht wird durch:-

(A) Streik, Aussperrung, Arbeitsniederlegung oder Arbeitsbeschränkung, deren Folgen das Unternehmen auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, oder

(B) jede Ursache oder jedes Ereignis, das die Gesellschaft nicht vermeiden und dessen Folgen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann.

25 Mit Ausnahme von Sondervereinbarungen, die zuvor schriftlich von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Unternehmens getroffen wurden, übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für die Nichteinhaltung der vereinbarten Abfahrts- oder Ankunftsdaten der Waren.

26(A) Vorbehaltlich der obigen Klausel 2(B) und 11(B) und der nachstehenden Unterklausel (D) übersteigt die Haftung des Unternehmens, wie auch immer sie entsteht und ungeachtet der ungeklärten Ursache des Verlustes oder Schadens, nicht

(i) im Falle von Ansprüchen wegen Verlust oder Beschädigung von Waren:

(a) den Wert des Verlustes oder der Beschädigung; oder

(b) einen Betrag in Höhe von 2 SZR pro Kilo des Bruttogewichts der verlorenen oder beschädigten Güter

je nachdem, welcher Betrag geringer ist.

(ii) vorbehaltlich (iii) für alle anderen Ansprüche:

(a) der Wert der Waren, die Gegenstand des betreffenden Geschäfts zwischen dem Unternehmen und seinem Kunden sind; oder

(b) wenn das Gewicht bestimmt werden kann, ein Betrag in Höhe von 2 SZR pro Kilo des Bruttogewichts der Waren, die Gegenstand des genannten Geschäfts sind, oder

(c) 75.000 SZR für ein einziges Geschäft,

je nachdem, welcher Betrag geringer ist.

(iii) im Falle eines Fehlers und/oder einer Auslassung oder einer Reihe von Fehlern und/oder Auslassungen, die Wiederholungen eines ursprünglichen Fehlers und/oder einer ursprünglichen Auslassung sind oder eine Fortsetzung davon darstellen:

(a) den entstandenen Verlust; oder

(b) 75.000 SZR für das gesamte Geschäftsjahr ab dem Zeitpunkt des ursprünglichen Fehlers und/oder der Auslassung, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

Für die Zwecke von Klausel 26 (A) ist der Wert der Waren der Wert, den sie zum Zeitpunkt der Versendung hatten oder hätten haben müssen. Der Wert des SZR wird zu dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Forderung schriftlich bei der Gesellschaft eingeht.

(B) Vorbehaltlich der obigen Klausel 2(B) und der nachstehenden Unterklausel (D) übersteigt die Haftung des Unternehmens für Verluste oder Schäden infolge der Nichteinhaltung einer angemessenen Lieferfrist oder der Nichteinhaltung vereinbarter Abfahrts- oder Ankunftsdaten (bei Vorliegen einer Sondervereinbarung gemäß Klausel 25) unter keinen Umständen einen Betrag, der dem doppelten Betrag der Gebühren des Unternehmens für den betreffenden Vertrag entspricht.

(C) Mit Ausnahme der in Unterklausel (B) genannten Verluste oder Schäden und vorbehaltlich der obigen Klausel 2 (B) und der nachstehenden Unterklausel (D) haftet das Unternehmen unter keinen Umständen für indirekte oder Folgeschäden, wie z. B. (aber nicht beschränkt auf) entgangenen Gewinn, Marktverluste oder die Folgen von Verzögerungen oder Abweichungen, unabhängig von deren Ursache.

(D) Bei klar formulierten schriftlichen Anweisungen mit Angabe der Ware und ihres Wertes, die der Kunde erhält und die von der Gesellschaft akzeptiert werden, kann die Gesellschaft die Haftung über die in den Unterabschnitten (A) bis (C) oben genannten Grenzen hinaus übernehmen, wenn der Kunde sich bereit erklärt, die zusätzlichen Gebühren der Gesellschaft für die Übernahme einer solchen erhöhten Haftung zu zahlen. Einzelheiten zu den zusätzlichen Gebühren des Unternehmens werden auf Anfrage mitgeteilt.

27(A) Alle Ansprüche des Kunden gegen das Unternehmen, die sich aus einer für den Kunden erbrachten Dienstleistung ergeben oder zu deren Erbringung sich das Unternehmen verpflichtet hat, sind schriftlich geltend zu machen und dem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum mitzuteilen, an dem der Kunde von einem Ereignis oder Vorfall Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen, Jede Forderung, die nicht in der vorgenannten Weise geltend gemacht und mitgeteilt wurde, gilt als verzichtbar und absolut verjährt, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass es ihm unmöglich war, diese Frist einzuhalten, und dass er die Forderung geltend gemacht hat, sobald es ihm vernünftigerweise möglich war, dies zu tun.

(B) Ungeachtet der Bestimmungen des Unterabsatzes (A) ist das Unternehmen in jedem Fall von jeglicher Haftung befreit, die in Bezug auf eine für den Kunden erbrachte Dienstleistung oder eine Dienstleistung, zu deren Erbringung sich das Unternehmen verpflichtet hat, entsteht, es sei denn, innerhalb von neun Monaten nach dem Datum des Ereignisses oder Vorfalls, das angeblich einen Klagegrund gegen das Unternehmen begründet, wird eine Klage eingereicht und dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt.

Gerichtsstand und Recht

28 (A) Diese Bedingungen und alle Handlungen oder Verträge, für die sie gelten, unterliegen englischem Recht.

(B) Alle Streitigkeiten, die sich aus Handlungen oder Verträgen ergeben, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, werden vorbehaltlich der Bestimmungen in (C) unterliegt der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.

(C) Ungeachtet (B) ist das Unternehmen berechtigt, die Beilegung von Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren zu verlangen.

(D) Die Gesellschaft kann ihre Rechte ausüben (C) oben entweder selbst ein Schiedsverfahren in Bezug auf eine Streitigkeit einleiten oder den Kunden schriftlich darüber informieren, dass eine Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren entschieden werden soll.

(E) Macht das Unternehmen von seinen Rechten gemäß (C) Gebrauch, wird das entsprechende Schiedsverfahren wie folgt durchgeführt:

(i) Beträgt der vom Kläger geforderte Betrag weniger als 400.000 £ ohne Zinsen (oder einen anderen Betrag, den das Unternehmen und der Kunde vereinbaren können, und vorbehaltlich (iii) unten), wird ein Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern angerufen, und das Schiedsverfahren wird in Übereinstimmung mit dem zum Zeitpunkt des Beginns des Schiedsverfahrens geltenden LMAA-Zwischenschadensverfahren durchgeführt;

(ii) Beträgt der vom Kläger geforderte Betrag weniger als £100.000, ohne Zinsen, (oder eine andere Summe, die das Unternehmen und der Kunde vereinbaren können, und vorbehaltlich (iii) unten), wird die Verweisung an einen Einzelschiedsrichter gerichtet, und das Schiedsverfahren wird gemäß dem zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden LMAA-Verfahren für geringfügige Forderungen durchgeführt;

(iii) In allen Fällen, in denen keines der LMAA-Verfahren, auf die in (i) und/oder (ii) gilt, erfolgt die Verweisung an drei Schiedsrichter in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden LMAA-Bedingungen.

 


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Zusätzliche

Begriffe zu den BIFA-Bedingungen,
Die Kombination aus den nachstehenden Bedingungen und den BIFA-Bedingungenbilden die vollständigen Bedingungen der International Vehicle Shipping Services Limited

Zusätzliche Bedingungen für Kraftfahrzeuge, einschließlich Wohnmobile und Expeditionslastwagen

1. Alle Preise sind vorbehaltlich von Änderungen und Wechselkursschwankungen.
Any quotation is calculated as per the dimensions declared to us, cargo may be measured at the port and the measured dimensions payable, penalty fees may apply.

Where the variance is more than 10% we charge an admin fee of $200 .
Örtliche Kosten, Gebühren für Drittanbieter und Hafengebühren sind Schätzungen, die sich ändern können und nicht vertraglich bindend sind. Die Fracht unterliegt der Annahme und den Bedingungen der Reederei. Segel Zeiten, an-und Abreisetermine können ohne vorherige Ankündigung oder jegliche Haftung geändert oder storniert werden.

2. Rolle auf Rolle der Buchungen kann sein:

a) Wenn sie vom Kunden einmal geändert oder ergänzt werden, ohne dass eine Änderungsgebühr von der Gesellschaft erhoben wird, kann die Fluggesellschaft oder der örtliche Vertreter dennoch Änderungs- oder Stornierungsgebühren erheben, die (sofern nicht anders angegeben) jederzeit vor dem früheren der folgenden Zeitpunkte zu zahlen sind a) 14 Tage vor dem Abfahrtsdatum (früheres Datum der ursprünglichen Buchung oder des aktuellen Abfahrtsdatums) b) die in Arbeit befindliche, ausgestellte oder abgeschlossene Dokumentation c) die anfallenden Kosten. Wenn die Unterlagen bearbeitet, vervollständigt oder ausgestellt wurden, wird eine Änderungsgebühr von mindestens $100/€100/£125 erhoben, zuzüglich aller anfallenden Kosten (Zollabfertigung, Versicherung oder andere Kosten oder Änderungsgebühren des Transportunternehmens). Alle Buchungen unterliegen außerdem den Bedingungen des Transportunternehmens, die zusätzliche Stornierungsgebühren, Gebühren für tote Fracht oder andere Gebühren beinhalten können. Um Zweifel auszuschließen, werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit Änderungen und Stornierungen durch den Spediteur, lokale Vertreter oder andere Parteien entstehen, dem Versender in Rechnung gestellt.

B) vom Kunden storniert werden, ohne dass eine Änderungs- oder Stornierungsgebühr vom Unternehmen erhoben wird, und zwar jederzeit vor dem früheren der beiden folgenden Termine

a) 14 Tage vor dem Abfahrtsdatum (früheres Datum der ursprünglichen Buchung oder des aktuellen Abfahrtsdatums)
b) In Bearbeitung befindliche, ausgestellte oder abgeschlossene Dokumente
c) Anfallende Kosten
d) Das Fahrzeug wird im Hafen oder Lager angeliefert

Der Spediteur oder der örtliche Vertreter kann dennoch Gebühren für Änderungen, Stornierungen oder tote Fracht erheben, die zu zahlen sind (sofern nicht anders angegeben). Wenn die Unterlagen bearbeitet, vervollständigt oder ausgestellt wurden, wird eine Mindeststornogebühr von 250 $/€250/£225 erhoben, zuzüglich aller angefallenen Kosten (Zollabfertigung, Versicherungen oder andere Kosten, Stornierungs- oder Änderungsgebühren des Beförderers). Alle Buchungen unterliegen außerdem den Bedingungen des Beförderers, die zusätzliche Stornierungsgebühren, Gebühren für tote Fracht oder andere Gebühren beinhalten können. Um Zweifel auszuschließen, werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit Änderungen und Stornierungen durch den Spediteur, lokale Vertreter oder andere Parteien entstehen, dem Versender in Rechnung gestellt.

3. Für die Stornierung oder Änderung von Containerbuchungen wird eine Mindestgebühr von 280 USD erhoben, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 200 USD/€200/£175 für Änderungen oder Stornierungen nach der Buchungsbestätigung und zuzüglich aller anfallenden Kosten (Zollabfertigung, Versicherungen, Hafenlagerung, Lagergebühren oder andere anfallende Kosten). Alle Buchungen unterliegen außerdem den Bedingungen des Transportunternehmens, die zusätzliche Stornierungsgebühren, Leerfrachtkosten oder andere Gebühren beinhalten können. Um Zweifel auszuschließen, werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit Änderungen und Stornierungen durch den Spediteur, lokale Vertreter oder andere Parteien entstehen, dem Versender in Rechnung gestellt.

4. Sofern nicht anders angegeben und schriftlich zwischen dem Unternehmen und dem Spediteur vereinbart, dürfen persönliche Gegenstände nicht in Fahrzeuge geladen werden, die per Roll on Roll Off befördert werden, und unterliegen den Bedingungen des Spediteurs. Unabhängig davon, ob dies vereinbart wurde oder nicht, erfolgt die Überlassung von Gegenständen in den Fahrzeugen auf eigene Gefahr und unter der Haftung des Kunden; wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für diese Gegenstände.

5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er keine wertvollen Gegenstände (Geld, Kreditkarten, Schmuck) oder Elektronik (Laptops, Computer, Tablets, GPS-/Navigationsgeräte, Kameras, Drohnen, Mobiltelefone) oder ähnliches in den Fahrzeugen zurücklassen wird.

6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er alle Zollvorschriften oder -bestimmungen des Landes und/oder des Abfahrts- und Ankunftshafens einhält.

7. Der Kunde erkennt an und versteht, dass ein erhebliches Risiko des Diebstahls von Gegenständen besteht, die bei Roll-on-Roll-off-Transporten in den Fahrzeugen zurückgelassen werden, und dass weder das Unternehmen noch ein Subunternehmer, Agent oder Spediteur irgendeine Verantwortung für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände übernimmt.

8. Unter keinen Umständen wird das Unternehmen haftet für Chips Beulen Margen oder Kratzer an Fahrzeugen. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen, seine Unterauftragnehmer und den Spediteur in Bezug auf jegliche Ansprüche schadlos zu halten.

9. Fahrtzeiten, Fahrpläne und Hafenanläufe können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind nicht garantiert. Die Umladung kann nach dem Ermessen des Beförderers erfolgen. Abfahrts- und Ankunftsdaten können nicht garantiert werden und Sie sollten sich aus keinem Grund auf diese Daten verlassen.

10. Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis eines bevollmächtigten Mitarbeiters des Unternehmens akzeptiert das Unternehmen keine Dokumente, die in der Sendung zurückgelassen werden, einschließlich Fahrzeugregistrierungen, Titel, CPD Carnets, ATA Carnets oder andere Dokumente. Sollte ein Kunde dennoch derartige Unterlagen und Waren an das Unternehmen liefern oder das Unternehmen veranlassen, derartige Waren oder Unterlagen anders als im Rahmen einer solchen vorherigen Vereinbarung zu behandeln oder damit umzugehen, übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung für oder im Zusammenhang mit den Waren, wie auch immer diese entstehen. Es ist wichtig zu beachten, dass für die Abfertigung der Fracht routinemäßig Unterlagen erforderlich sind. Wenn Sie also den Container, die Waren oder das Fahrzeug dokumentieren, ist es wahrscheinlich, dass keine Partei Zugang zu den Unterlagen hat, um mit der Zollabfertigung fortzufahren.

11. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Zustand der Ladung bei der Anlieferung im Hafenlager oder anderweitig zu dokumentieren oder aufzuzeichnen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Fotos zu machen und den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe an den Hafen, das Lager oder den örtlichen Vertreter festzuhalten.

12. Versicherung – es ist wichtig und wird empfohlen, dass Sie eine Versicherung abschließen, um Ihre Waren zu versichern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Waren ohne Versicherung möglicherweise nicht für Verlust oder Beschädigung und/oder Ansprüche aus Havarie-Grosse gedeckt sind. Die Haftung des Unternehmens, der Unterauftragnehmer und des Beförderers kann erheblich eingeschränkt werden.

13. Verlust- oder Schadensmeldung – der Kunde muss jeden Verlust oder Schaden unverzüglich melden:
1. Zum Hafen oder Lagerhaus, sie dürfen den Hafen oder das Lagerhaus nicht verlassen ohne a) Meldung des Verlustes oder der Beschädigung b) eine Kopie der ausgefüllten Schadensmeldung zu erhalten.
2. An das Unternehmen – der Kunde muss dem Unternehmen jeden Verlust oder Schaden so schnell wie möglich schriftlich melden, zusammen mit einer Kopie des Berichts/der Dokumentation in 11.1 und einem fotografischen Beweis des Verlusts oder Schadens, der vor dem Verlassen des Hafens oder des Lagers aufgenommen wurde, jedoch nicht später als 48 Stunden nach der Abholung des Fahrzeugs aus dem Hafen oder Lager oder nachdem er von dem Schaden oder Verlust Kenntnis erlangt hat (je nachdem, was früher eintritt).
3. Wurden Schäden oder Verluste nicht wie oben beschrieben gemeldet, so gilt jeder Anspruch als abgelehnt und ist absolut ausgeschlossen.

14. Außer gemäß vorher erhaltenen und einvernehmlich vereinbarten schriftlichen Anweisungen, die vom Unternehmen vor der Buchung bestätigt werden, und gegen Zahlung der entsprechenden zusätzlichen Gebühren nimmt das Unternehmen keine Waren an, die als gefährlich, entflammbar oder gefährlich gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lithium-Batterien. Wenn derartige Güter zunächst angenommen werden, dann aber ein Risiko für andere Güter, Eigentum, Leben oder Gesundheit darstellen, unternimmt das Unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um den Kunden zu kontaktieren und die Entfernung oder angemessene Behandlung dieser Güter zu verlangen. Das Unternehmen behält sich jedoch das uneingeschränkte Recht vor, solche Maßnahmen auf Kosten des Kunden zu ergreifen, unabhängig von einer vorherigen Mitteilung.

Unbeschadet der in den Klauseln 15 und 18 dieses Vertrages genannten Rechte haftet der Kunde in vollem Umfang für alle Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit diesen Waren entstehen, wenn der Kunde dem Unternehmen gefährliche, gefährliche, gefährliche oder zerstörerische Waren liefert oder das Unternehmen mit der Handhabung oder Verwaltung dieser Waren beauftragt, unabhängig davon, ob dies dem Unternehmen mitgeteilt wurde oder nicht. Darüber hinaus stellt der Kunde das Unternehmen von allen Strafen, Ansprüchen, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die sich aus dieser Verbindung ergeben. Der Umgang mit diesen Gütern kann nach dem Ermessen des Unternehmens oder einer anderen Stelle erfolgen, die diese Güter zu einem bestimmten Zeitpunkt in Verwahrung hat.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, das Vorhandensein von gefährlichen oder gefährlichen Gütern ausdrücklich schriftlich zu deklarieren, alle erforderlichen Unterlagen und Beschreibungen zur Verfügung zu stellen, alle spezifischen Anforderungen des imo-Codes oder anderer Regeln oder Vorschriften zu prüfen und zu verifizieren und die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Unternehmens für den Versand der genannten Güter einzuholen. Liegt keine schriftliche Bestätigung vor, darf die Ware nicht versandt werden. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Übermittlung einer Packliste keine schriftliche Erklärung darstellt und dass die Annahme einer Packliste nicht bedeutet, dass die Einzelheiten der Waren, die Gegenstände oder ihre Gefährlichkeit gebilligt werden.