Ratgeber · Stand Oktober 2026
Mit dem eigenen Fahrzeug durch Südamerika: vorübergehende Einfuhr nach Ländern
Die südamerikanischen Länder, in die wir verschiffen, erlauben Touristen, ihr eigenes Fahrzeug vorübergehend einzuführen, meist kostenlos, für einen festen Zeitraum oder für die Dauer ihres Aufenthaltstitels. Ein Carnet brauchen Sie in der Regel nicht: Kolumbien führt es als optional, und Peru akzeptiert ein Carnet oder seine eigene Genehmigung. Was Sie nicht dürfen, ist das Fahrzeug dauerhaft zurückzulassen: Chile, Peru, Uruguay, Kolumbien und Brasilien beschränken oder verbieten die Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen. Planen Sie also den Rück- oder Weiterversand ein.
Kosten
Meist kostenlos; Agentengebühren möglich
Zeitraum
Meist an Ihren Aufenthaltstitel gebunden
Carnet
Optional in Kolumbien; akzeptiert in Peru
Versicherung
Lokale Haftpflichtversicherung in Argentinien und Uruguay Pflicht
Verkauf des Fahrzeugs
Nicht erlaubt, und Gebrauchtimporte sind weithin verboten
Durchreise
Mexiko verlangt eine Banjercito-Genehmigung und Kaution
Welche Regeln gelten in den einzelnen Ländern?
- Kolumbien
- Vorübergehende Einfuhr über DIAN, online beantragt, verlängert und abgeschlossen: 6 Monate, um bis zu 3 verlängerbar. Carnet optional.
- Ecuador
- Eine eidesstattliche Touristenerklärung (DJT) bei SENAE, kostenlos; mitzuführen, solange Sie in Ecuador sind. Den Zeitraum für Ihre Reise bestätigen wir.
- Peru
- Ein Carnet (Libreta de Pasos por Aduanas) oder das kostenlose Zertifikat für die vorübergehende Einreise (CIT) von SUNAT, das so lange gilt wie Ihr Aufenthaltstitel. Bei Überschreitung droht die Beschlagnahme.
- Chile
- Kostenloser Titel für die vorübergehende Einfuhr (TITV) an der Grenze oder online, gültig für Ihren Aufenthaltstitel; fahren dürfen der Eigentümer oder eine Person mit notariell beglaubigter Vollmacht. Verlängerungen online oder bei der Aduana.
- Argentinien
- Bis zu 8 Monate, verlängerbar, wenn die Einwanderungsbehörde Ihren Aufenthalt verlängert. Sie brauchen den Title oder eine Vollmacht des Eigentümers, einen gültigen Führerschein und eine lokale Haftpflichtversicherung.
- Uruguay
- Kostenloses Online-Verfahren für Fahrzeuge von außerhalb des Mercosur: 1 Jahr ab Einreise. Überschreitungen kosten US$20 Strafe pro Tag. Eine bei der Einreise gültige Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
- Brasilien
- Vorübergehende Verwendung für Touristen; die aktuellen Regeln für Ihre Reise bestätigen wir mit dem Angebot.
Durchreise durch Mexiko und Panama
In Mexiko darf nur Banjercito die Genehmigung zur vorübergehenden Einfuhr ausstellen, online 10 bis 60 Tage vor der Einreise oder an der Grenze. Die Gebühr beträgt etwa US$45 online oder US$51 an der Grenze plus Mehrwertsteuer (Gebühren ändern sich, prüfen Sie daher bei Banjercito), und es gibt eine erstattungsfähige Kaution von US$200 bis US$400 je nach Modelljahr. Lassen Sie die Genehmigung bei der Ausreise in einem Banjercito-Grenzbüro löschen, sonst verlieren Sie die Kaution. Panama stellt kostenlose Genehmigungen für Touristenfahrzeuge aus; den Zeitraum für Ihre Reise bestätigen wir. Zwischen Panama und Kolumbien gibt es keine Straße, daher queren Fahrzeuge den Darién Gap per Schiff.
Kann ich mein Fahrzeug in Südamerika verkaufen oder zurücklassen?
Nein. Ein vorübergehend eingeführtes Fahrzeug muss das Land wieder verlassen, und die meisten Länder beschränken Gebrauchtwagenimporte. Chile verbietet sie außer über Freizonen und für Chilenen, die nach einem Jahr im Ausland zurückkehren. Peru erlaubt Gebrauchtfahrzeuge nur bis 2 Jahre und verbietet gebrauchte Diesel, mit einer Ausnahme für Sammlerfahrzeuge ab 35 Jahren. Uruguays Verbot gilt seit 2013 unbefristet, und Kolumbien beschränkt Gebrauchtimporte seit Langem auf Antik- und Klassikfahrzeuge mit Lizenz. Brasilien erlaubt keine Einfuhr gebrauchter Konsumgüter.
So hilft IVSS
- RoRo- und Containerversand aus Europa und den USA nach Kolumbien, Uruguay, Argentinien, Chile und Mexiko
- Überquerung des Darién Gap zwischen Panama und Kolumbien
- Zollabfertigung über unseren Zollagenten, einen lokalen Agenten, den wir vermitteln, oder Ihren eigenen
- Rück- oder Weiterversand am Ende Ihrer Reise
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich ein Carnet für Südamerika?
Meist nicht. Kolumbien führt es als optional, Peru akzeptiert ein Carnet oder seine eigene kostenlose Genehmigung, und Chile, Argentinien und Uruguay nutzen eigene Genehmigungen zur vorübergehenden Einfuhr.
Wie lange darf mein Fahrzeug in Kolumbien bleiben?
Sechs Monate, um bis zu drei verlängerbar, über das Online-Verfahren der DIAN zur vorübergehenden Einfuhr.
Wie lange darf mein Fahrzeug in Argentinien bleiben?
Bis zu 8 Monate, verlängerbar, wenn die Einwanderungsbehörde Ihnen einen längeren Aufenthalt gewährt.
Kann ich mein Fahrzeug am Ende meiner Reise verkaufen?
Nein. Ein vorübergehend eingeführtes Fahrzeug muss ausreisen, und Chile, Peru, Uruguay, Kolumbien und Brasilien beschränken oder verbieten Gebrauchtwagenimporte.
Brauche ich eine Versicherung?
Ja. Argentinien und Uruguay verlangen eine dort gültige Haftpflichtversicherung, und wir empfehlen Versicherungsschutz für jedes Land auf Ihrer Route.
Offizielle Quellen
- DIAN (Kolumbien): vorübergehende Einfuhr von Touristenfahrzeugen
- SENAE (Ecuador): Verfahren für Touristenfahrzeuge
- SUNAT (Peru): vorübergehende Einreise von Fahrzeugen
- SUNAT (Peru): Altersregeln für Gebrauchtfahrzeuge
- Aduana (Chile): vorübergehende Einreise von Fahrzeugen
- Aduana (Chile): Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen
- ARCA (Argentinien): Reisende aus anderen Ländern
- gub.uy (Uruguay): vorübergehende Einreise von Touristenfahrzeugen
- Uruguay: Ley 19.171
- gob.mx (Mexiko): Banjercito-Genehmigung zur vorübergehenden Einfuhr
Dieser Ratgeber fasst die Regeln mit Stand Oktober 2026 zusammen. Regeln ändern sich; was für Ihr Fahrzeug gilt, bestätigen wir mit unserem Angebot.
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